Algemeine Geschäftsbedingungen

I. Grundlegende Bestimmungen
§ 1 Geltung
Der  Vertrag kommt mit Schafwollspinnerei Höfer GmbH, Aiblinger Str. 1,  83075 Bad Feilnbach (nachfolgend Verkäufer genannt) zustande.
Die  nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle geschlossenen  Verträge zwischen dem Verkäufer und dem jeweiligen Käufer und werden mit  der Bestellung ausdrücklich anerkannt. Ist der Käufer eine natürliche  Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder  ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet  werden kann (Verbraucher, § 13 BGB) gelten §§ 1 bis 7, ansonsten §§ 1  bis 4 und 8 bis 11.
§ 2 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
§ 3 Rechtswahl
Es  gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, jedoch nur,  soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des  Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte  Schutz nicht entzogen wird
§ 4 Haftungsbeschränkung
(1)  Der Verkäufer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des  Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit er einen Mangel  arglistig verschweigt oder eine Garantie für die Beschaffenheit des  Kaufgegenstandes übernommen hat, für vorsätzlich und grob fahrlässig  herbei geführte Schäden, bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz und  soweit außerdem zwingend gesetzlich vorgeschrieben.
(2)  Sofern wesentliche Pflichten aus dem Vertrag betroffen sind, deren  Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden, ist die Haftung  des Verkäufers bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen,  vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3)  Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei  leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
 
II. Ergänzende Bedingungen für Verbraucher
§ 5 Zahlungs- und Versandbedingungen
Verbraucher  werden gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit,  offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und  Beanstandungen dem Verkäufer und dem Spediteur schnellstmöglich  mitzuteilen. Ihre Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 6 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 7 Gerichtsstand
Hat  der Verbraucher keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder  der EU hat oder ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im  Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist Gerichtsstand der Sitz  des Verkäufers. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen  gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
 
III. Ergänzende Bedingungen, sofern der Käufer kein Verbraucher ist
§ 8 Gefahrübergang
Die  Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung  der Kaufsache geht auf den Käufer, der kein Verbraucher ist, über,  sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der  sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt  ausgeliefert hat. § 447 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
§ 9 Gewährleistung
(1)  Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies  gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder  der Gesundheit, die der Verkäufer zurechenbar schuldhaft verursachte,  und nicht für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw.  Arglist des Verkäufers, sowie bei Regressansprüchen gemäß §§ 478, 479  BGB.
(2)  Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des  Verkäufers und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart,  nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen  des Herstellers.
(3)  Der Käufer, der kein Verbraucher ist, ist verpflichtet, die Ware  unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und  Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen  sieben Tagen ab Empfang der Ware dem Verkäufer in Textform anzuzeigen,  zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Gleiches gilt für  später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung.
Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
(4)  Der Verkäufer erfüllt den Gewährleistungsanspruch bei mangelhafter  Kaufsache nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.  Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Käufer nach seiner  Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Im  Falle der Nachbesserung trägt der Käufer die erhöhten Kosten, die  dadurch entstehen, dass die Wahre an einen anderen Ort als den  Erfüllungsort verbracht wurde, sofern die Verbringung nicht dem  bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
§ 10 Erweiterter Eigentumsvorbehalt
(1)  Der Verkäufer behält sich gegenüber Käufern, die nicht Verbraucher  sind, das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller  Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des  Eigentums an der Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt, die  Sache zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
(2) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen.
Für  diesen Fall tritt der Käufer bereits jetzt alle Forderungen, die aus  dem Weiterverkauf erwachsen, in Höhe des Rechnungsbetrages an den  Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
Der  Käufer ist weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der  Verkäufer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, wenn der  Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(3)  Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt der Verkäufer  Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der  Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt  der Verarbeitung.
(4)  Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf  Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert der  Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die  Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort  für alle Leistungen aus der mit dem Kunden bestehenden  Geschäftsbeziehung sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers. Die  Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand  anzurufen, bleibt hiervon unberührt.